Eine unvoreingenommene Sicht auf fahrschule
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche denn 4 kW zumal vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl wie 6 kW, jeweilig mit nicht eine größere anzahl denn beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit